Neuerungen im deutschen Verpackungsgesetz:
Deutsche Gesetzesnovelle fördert To-Go-Mehrwegverpackungen
Künftig müssen in Deutschland für To-Go-Getränke und -Speisen verpflichtend Mehrwegbehälter angeboten werden, außerdem wird die Pfandpflicht auf alle Getränkeflaschen aus Einwegkunststoff und Getränkedosen erweitert. So hat es das Bundeskabinett mit der Novelle des deutschen Verpackungsgesetzes im Jänner beschlossen.