Neuerungen im deutschen Verpackungsgesetz:
Deutsche Gesetzesnovelle fördert To-Go-Mehrwegverpackungen

Künftig müssen in Deutschland für To-Go-Getränke und -Speisen verpflichtend Mehrwegbehälter angeboten werden, außerdem wird die Pfandpflicht auf alle Getränkeflaschen aus Einwegkunststoff und Getränkedosen erweitert. So hat es das Bundeskabinett mit der Novelle des deutschen Verpackungsgesetzes im Jänner beschlossen.

Während in Österreich in der Pfanddebatte alles sehr langsam vorangeht, ist man in Deutschland diesbezüglich bereits viel weiter. In unserem Nachbarland wurde bereits vor Jahren erfolgreich ein Pfandsystem für Mehrwegverpackungen sowie für diverse Einwegverpackungen eingeführt und auch schrittweise erweitert. Seit 2019 müssen Mehrweggebinde zudem deutlich im Supermarkt gekennzeichnet werden. Vor kurzem wurden im Bundeskabinett mit der Novelle des Verpackungsgesetzes weitere Neuerungen beschlossen.

Alle Angebotsgrößen in Mehrweg

Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen und Trinken zum Mitnehmen anbieten, müssen für alle Angebotsgrößen ab 2023 auch Mehrwegbehälter bereitstellen – etwa für den To-Go-Kaffee und für Take-Away-Essen. Die Mehrwegvariante darf dabei nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Noch ist Wegwerfplastik in vielen Restaurants, Imbissen und Cafés die Regel. Mein Ziel ist, dass Mehrweg-Boxen und Mehrweg-Becher für unterwegs der neue Standard werden. Daher verpflichten wir die Gastronomie, künftig neben Einweg- auch Mehrwegverpackungen anzubieten. Überall sollen sich die Verbraucherinnen und Verbraucher für Mehrweg entscheiden können.“ Allerdings gibt es Ausnahmen für kleine Läden mit wenigen Angestellten.

Pfand-Ausnahmeregelungen enden 2022

Zudem wird die Pfandpflicht ab 2022 auf sämtliche Getränkeflaschen aus Einwegkunststoff sowie Getränkedosen erweitert. Das bedeutet, bisherige Ausnahmeregelungen für bestimmte Getränke werden beendet. Für Milch oder Milcherzeugnisse gilt eine Übergangsfrist bis 2024. Bisher gab es in Deutschland keinen Mindestrezyklat-Anteil für Getränkeflaschen aus Einwegkunststoff. Ab 2025 müssen PET-Getränkeflaschen aus mindestens 25 Prozent Recyclingkunststoff bestehen (ab 2030: 30 Prozent für alle Kunststoffflaschen).

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts muss die Novelle des Verpackungsgesetzes noch vom Bundestag verabschiedet werden und den Bundesrat passieren. Für Österreich wären ähnlich ambitionierte gesetzliche Regelungen wünschenswert, um Mehrweg stark zu etablieren und die EU-weit vorgeschriebenen Recyclingquoten für Verpackungen ab 2025/2030 erfüllen zu können.

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