GLOBAL2000 stellt Gesetzesentwurf zur Diskussion:
Ressourcen neu denken: Mit einem Kreislaufwirtschaftsgesetz aus der Ressourcenfalle

Ein Woche vor dem diesjährigen österreichischen Welterschöpfungstag, der auf den 2. April fällt, hat die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 ein umfassendes Rechtsgutachten für ein Kreislaufwirtschaftsgesetz veröffentlicht. Erarbeitet wurde dieser Entwurf vom ÖKOBÜRO und Univ.-Prof. Daniel Ennöckl (BOKU) mit Unterstützung der AK Wien.

Am 2. April 2026 ist es wieder so weit: Österreich hat seine für dieses Jahr verfügbaren natürlichen Ressourcen bereits aufgebraucht. Würden alle Menschen so leben wie wir hierzulande, bräuchten wir nicht eine, sondern fast vier Erden. Während die Politik oft noch Recycling als Allheilmittel präsentiert, zeigt die Wissenschaft klar: Es mussen früher angesetzt werden.

Warum Recycling allein nicht reicht

Zwar ist Recycling ein wichtiger Teil der Lösung, doch eine echte Kreislaufwirtschaft umfasst weit mehr: die Vermeidung unnötiger Produkte, die Wiederverwendung und die Reparatur. Sozialökologe Dominik Wiedenhofer (BOKU) betont, dass Kreislaufmaßnahmen allein die Emissionen um etwa 17 % senken können – im Zusammenspiel mit Energieeffizienz sogar um bis zu 50 %. Doch dafür braucht es einen gesetzlichen Rahmen. Bisher gibt es in Österreich zwar eine Strategie, aber kein verbindliches Gesetz, das Verantwortlichkeiten festlegt.

Der Entwurf: Ein Kreislaufwirtschaftsgesetz für Österreich

Die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 hat daher mit Unterstützung der AK Wien sowie dem ÖKOBÜRO und Univ.-Prof. Daniel Ennöckl (BOKU) ein Rechtsgutachten erstellt, das als Vorlage für ein echtes Kreislaufwirtschaftsgesetz dient. Die Kernpunkte des Gesetzesentwurfs:
Verbindliche Ziele: Senkung des Material-Fußabdrucks auf 7 Tonnen pro Kopf bis 2050 (aktuell liegt das Ziel ohne Gesetz in weiter Ferne).
Sektorale Entwicklungspläne: Erstellung konkreter Pläne für Bereiche wie Bauen, Textilien oder Mobilität innerhalb von 18 Monaten.
Soziale Gerechtigkeit: Nachhaltigkeit darf kein Luxusgut sein. Reparatur- und Sharing-Angebote müssen für alle Bevölkerungsgruppen zugänglich und leistbar sein.
Stärkung der Wirtschaft: Förderung regionaler Wertschöpfung und Schaffung grüner, sozial abgesicherter Arbeitsplätze.

Konkrete Hebel für den Wandel

Das Gesetz sieht vor, Produkte so zu gestalten, dass sie langlebig und reparierbar sind. Zudem sollen Geschäftsmodelle, die auf schnellen Verschleiß setzen, begrenzt und öffentliche Mittel gezielt für nachhaltige Lösungen eingesetzt werden.
„Ein Kreislaufwirtschaftsgesetz schafft klare Zuständigkeiten, damit wir unseren Ressourcenverbrauch auch wirklich senken. Wir können die Müllflut stoppen und unser Klima wieder in den Griff bekommen“, so Anna Leitner, Ressourcen-Sprecherin von GLOBAL 2000.

Diskussionsgrundlage für eine gemeinsame Zukunft

Der vorgelegte Entwurf versteht sich ausdrücklich als Diskussionsgrundlage. Der Umbau zu einer echten Kreislaufwirtschaft ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die Zivilgesellschaft, Politik, Gewerkschaften und Bürger:innen gleichermaßen fordert.
Wir von VABÖ unterstützen grundsätzlich die Initiative, die Ziele der Kreislaufwirtschaftsstrategie wirksam gesetzlich zu verankern. Allerdings sehen wir im vorliegenden Entwurf strukturelle Schwächen, welche die Vollziehbarkeit dieser Ziele nicht verlässlich und vor allem nicht planungssicher garantieren. Wir treten hier eher für ein Modell ein, das ähnlich wie der Zertifikatehandel mit CO2-Zertifikaten den Marktinput bestimmter Leit-Massenströme an Primärrohstoffen limitiert, insbesondere Sand/Schotter/ Gesteinsbruch und Metalle. So könnte ähnlich wie bei CO2 eine plan-, vollzieh- und kalkulierbare Reduktion des Materialfußabdruckes entsprechend der Ziele der Kreislaufwirtschaftsstrategie erreicht werden. Es ist Zeit, den „Fleckerlteppich“ aus Einzelmaßnahmen zu verlassen und die Kreislaufwirtschaft in den Mainstream zu heben. Nur so können wir den Welterschöpfungstag in Zukunft wieder dorthin schieben, wo er hingehört: ans Ende des Jahres.