Photo by Hello I'm Nik ?? on Unsplash

Nachhaltiger Gesetzesentwurf:
Deutschland will Vernichtung von Retouren verbieten

Viel zu oft landet wiederverwendbare Ware aus Online-Bestellungen im Müll – so auch in Deutschland. Die deutsche Umweltministerin Svenja Schulze will das nun verbieten – der Gesetzesentwurf dazu liegt bereits vor.

Bestellungen im Internet sind im Vormarsch. Neben den anfallenden Verpackungen sind es auch viele Kilometer, die diese Waren zurücklegen. Und allzu oft werden sie dann retourniert und ungebraucht entsorgt. Immer mehr Stimmen fordern eine Änderung dieses ressourcenvernichtenden Systems. In Frankreich ist etwa seit 2019 die Vernichtung von unverkaufter Kleidung verboten (VABÖ-News).

Und auch in Deutschland stehen die Zeichen auf Veränderung. Mitte Februar hat das Kabinett einem Gesetzesentwurf zugestimmt, der die Vernichtung von Retourenware verbieten soll.

Retouren-Artikel wären oft wiederverwendbar

Interessant in diesem Zusammenhang ist eine Studie der Uni Bamberg. Demnach wurden in Deutschland im Jahr 2018 rund 280 Mio. Pakete und 487 Mio. Artikel zurückgegeben. Das bedeutet, jedes sechste Paket und jeder achte bestellte Artikel wurde retourniert. Oft landen diese Retouren im Müll, rund 20 Millionen Artikel sind das jährlich in Deutschland. Fast die Hälfte davon würde sich jedoch für eine Wiederverwendung eignen, das wären jährlich 7,5 Millionen Retourenartikel in Deutschland.

Gesetzesentwurf steht, Details noch unklar

Die Regierung will nun Händler dazu verpflichten, Waren benutzbar zu halten. Der neue Gesetzesentwurf sieht eine „Obhutspflicht“ für den Umgang mit Retouren und nicht verkaufter Neuware vor, die laut Gesetzestext besagen soll, „dass die Gebrauchstauglichkeit der Erzeugnisse erhalten bleibt und diese nicht zu Abfall werden“. Händler sollen künftig offenlegen, ob und wie viele Waren sie vernichten. Die Vernichtung wäre dann nur mehr für verdorbene, kaputte oder gefährliche Ware erlaubt.

Noch fehlen jedoch die Details – etwa die betroffenen Warengruppen. Diese werden erst durch Verordnungen geregelt. Dieses wesentliche Detail wird von den deutschen Grünen heftig kritisiert – denn ohne Verordnungen fehle noch die Rechtsgrundlage, um Produktvernichtungen zu stoppen. Die Grünen fordern außerdem, dass Warenspenden an gemeinnützige Organisationen künftig umsatzsteuerfrei sind. Denn würde die Umsatzsteuer entfallen, würde das Spenden von Retourenartikeln erleichtert und attraktiver gemacht.

Wir vom VABÖ begrüßen diesen Entwurf und würden uns eine ähnliche Regelung – natürlich ohne die von den deutschen Grünen zurecht kritisierten Mängel – auch in Österreich wünschen. Denn auch hierzulande fallen immer mehr Retourenartikel an, und weiterhin wird auch im Einzelhandel viel vernichtet. Der Problematik hat sich etwa die Fairmittlerei angenommen, die Ausschussware an NGOs vermittelt und somit Ressourcenverschwendung entgegenwirkt.

Mehr Infos …

ARD-Tagesschau: Retouren für die Tonne werden verboten

Tagesspiegel: Warum die Vernichtung von Retouren weiter nicht verboten ist

VABÖ-News: In Frankreich darf ab 2019 unverkaufte Kleidung nicht mehr vernichtet werden

VABÖ-News: Schweden plant Steuer auf Müllverbrennung

VABÖ-News: Die Fairmittlerei im Einsatz gegen Verschwendung

VABÖ-News: EU-Parlament beschließt Abfallwirtschaftspaket

RepaNews: Retourenartikel wären oft wiederverwendbar