Einweg oder Mehrweg?
Neue Kennzeichnungspflicht für Verpackungen in deutschen Supermärkten
Das Pfandsystem in unserem Nachbarland Deutschland betrifft neben Mehrweg- auch Einweggebinde. Dahinter steht der Wunsch, Mehrweg und Recycling zu fördern. Vor kurzem wurden in diesem Zusammenhang auch neue Kennzeichnungspflichten eingeführt.
Seit Anfang 2019 gelten in Deutschland neue Regelungen, was die Kennzeichnung von Verpackungen in Supermärkten betrifft. So müssen von nun an KundInnen auf deutlichen Hinweisschildern darüber informiert werden, ob es sich um Einweg- oder Mehrweggebinde handelt. Das wurde im neuen Verpackungsgesetz, das seit 1.Jänner in Kraft ist, geregelt.
Entscheidung für Mehrweg fördern
Hinter der Änderung steckt der Wunsch, es KundInnen durch die eindeutige Kennzeichnung zu erleichtern, sich für die umweltfreundlichere Variante – die Mehrwegverpackung – zu entscheiden. Mehrwegflaschen aus Glas oder PET werden – im Gegensatz zu Einwegflaschen, die nur einmal verwendet und danach recycelt werden – nach der Rückgabe gereinigt und bis zu 50 Mal wiederbefüllt.
Erweiterung der Pfandpflicht
Zusätzlich zur Kennzeichnungspflicht wurde auch die Pfandpflicht erweitert. Bisher erstreckte sie sich sowohl auf Mehrwegverpackungen sowie auf ausgewählte Einwegverpackungen (Aluminiumdosen, Einwegflasche). Von nun an fällt Pfand zusätzlich für Einweggetränkeverpackungen von Frucht- und Gemüsenektaren mit Kohlensäure sowie von Mischgetränken mit einem Molkeanteil von mindestens 50 Prozent Pfand an. Das Einwegpfand ist mit 25 Cent preislich höher angesiedelt als Mehrwegpfand mit 15 Cent pro Flasche bzw. 8 Cent pro Bierflasche. Das erhöht die Motivation, gekaufte Einwegverpackungen zurückzugeben und somit dem Recycling zuzuführen.
Pfandfrei bleiben weiterin Verpackungen, die als „ökologisch vorteilhaft“ klassifiziert werden – das heißt, dass sie aufgrund von verwendetem Material, Herstellungsweise und Wiederverwendungs- bzw. Recyclingfähigkeit eine bessere Ökobilanz als die Alternativen aufweisen. Dazu zählen Tetra Paks und Schlauch- und Standbeutelverpackungen.
Ziel dieser Maßnahmen ist es, dafür zu sorgen, dass künftig einerseits mehr KonsumentInnen auf die umweltfreundlichere Variante zurückgreifen sowie dass mehr Verpackungen recycelt werden.
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