© RepaNet, Fotografin: Sarah Schmidt

Seminar in Wien am 17. Jänner 2019:
„Abfallrecht für Re-Use-Betriebe“

Die Re-Use-Branche braucht klarere Rahmenbedingungen. Um Klarheit in die Auslegung des für Re-Use relevanten Abfallrechts zu bringen, werden drei Experten Ihnen im Seminar am 17. Jänner die wesentlichen Infos vermitteln und Ihnen Frage und Antwort stehen. Möchten Sie sich selbst oder Ihre MitarbeiterInnen gerne zum Thema Abfallrecht im Re-Use-Bereich weiterbilden? RepaNet lädt alle Interessierten herzlich ein, am 17. Jänner 2019 am RepaNet-Seminar „Abfallrecht für Re-Use-Betriebe“ teilzunehmen. Anmeldung bis 8. Jänner.

Einladung Seminar „Abfallrecht für Re-Use-Betriebe“
Termin: 17. Jänner 2019
Termin: 10:00 – 17:00 Uhr
Ort: Social Club des Michl’s
(Projekt der Wien-Work integrative Betriebe und Ausbildungsgmbh)
Reichratsstraße 11, 1010 Wien
(rechts neben Rathaus, Achtung: Eingang zum Social Club ist rechts neben Haupteingang des Michl’s)
Veranstalter: RepaNet

Ziel und Inhalte des Seminars
(Sozialwirtschaftliche) Re-Use-Betriebe haben in Österreich in der Regel (mit wenigen Ausnahmen) abfallrechtliche Verpflichtungen zu erfüllen, denn in sehr vielen Fällen stellen die Sammlung bzw. Entgegennahme, das Handling und der Verkauf von gebrauchten Gütern eine „Vorbereitung zur Wiederverwendung“ im abfallrechtlichen Sinn dar, oft auch dann, wenn es sich um gespendete Gegenstände handelt. Erstmals bietet RepaNet nun dazu eine eigene Weiterbildung an, die auf die sehr spezielle Situation von Re-Use-Betrieben eingeht.

Dieses Seminar richtet sich an MitarbeiterInnen in Betrieben bzw. Organisationen, die z.B. Alttextilien und Schuhe, Möbel, Hausrat, Bücher, Spielzeug, Elektro(alt-) Geräte in Containern, durch Entrümpelungsdienstleistungen, Hausabholungen, eigene Sammelstellen und von kommunalen Altstoffsammelzentren oder über andere Kanäle sammeln und als Gebrauchtprodukte in eigenen Geschäften oder im Großhandel verkaufen, sowie an Upcycling- bzw. Redesign-Betriebe.

Ziel ist es, den TeilnehmerInnen eine grundlegende Kenntnis der für sie relevanten Aspekte des Abfallrechts zu vermitteln und aufzuzeigen welche Verpflichtungen Re-Use-Betriebe konkret treffen. Leitende Personen erfahren, welche Vorgaben sie einzuhalten haben, wenn sie innerhalb des Abfallregimes wirtschaften. Organisationen, die bereits über die entsprechenden Genehmigungen verfügen, können das Seminar nutzen, um weitere MitarbeiterInnen in die Materie einzuführen. Das Zusammenkommen von PraktikerInnen kann darüber hinaus zum Erfahrungsaustausch genutzt werden.

Mit Gerhard Novak (Stadt Wien, MA22), Dr. Christoph Faiman (Amt der NÖ. Landesreg., Abt. Umwelt- und Energierecht) und DI Dr. Michael Pollak (wpa Beratende Ingenieure) konnten wir drei profunde Experten aus Vollzugsbehörden und Abfallwirtschafts-Consulting als Vortragende gewinnen.

Programm

1. 10:00 – 12:00 Uhr
Abfallrechtliche Grundlagen, Erlaubnis für die Sammlung und Behandlung von Abfällen

Gerhard Novak, MA22 (Umweltschutz), Wien

Grundlagen, Begriffsbestimmungen und -abgrenzungen, für Re-Use-Betriebe relevante Teile im Abfallwirtschaftsgesetz und den dazugehörigen Verordnungen
Sammler-/Behandlererlaubnis, abfallrechtlicher Geschäftsführer / verantwortliche Person mit besonderer Berücksichtigung der Vorbereitung zur Wiederverwendung


12:00 – 13:00 Uhr Mittagspause (Buffet)


2. 13:00 – 15:00 Uhr
Abfallbehandlungsanlage, Genehmigungsverfahren

Dr. Christoph Faiman, Amt der NÖ Landesreg., Abt. Umwelt- und Energierecht

Genehmigungsverfahren mit besonderer Berücksichtigung von Anlagen zur Vorbereitung der Wiederverwendung, Abgrenzung zur gewerberechtlichen Betriebsanlage; Genehmigungsvoraussetzungen


3. 15:00 – 17:00 Uhr
Überblick zu Registrierungs-, Melde- und Dokumentationspflichten

DI Dr. Michael Pollak, wpa Beratende Ingenieure

Abfallbilanz, Begleitscheine, Meldungen zu Wiederverwendung und Behandlung


Programmänderungen vorbehalten!

Modalitäten
Die Teilnahme am Seminar ist allen interessierten Personen möglich.Die Verpflegung ist in den Seminarkosten inkludiert. Für die An- und Abreise ist selbst zu sorgen.

Die Anmeldung ist bis zum 8. Jänner unter diesem Link möglich.

Unkostenbeitrag:
350€ für RepaNet-Mitglieder
450€ für Nichtmitglieder

Der Verein RepaNet verrechnet keine MWSt. Der Unkostenbeitrag wird nach erfolgter Anmeldung in Rechnung gestellt.