Aktueller Bundesabfallwirtschaftsplan:
Maßnahmen für die Abfallvermeidung bis 2023
Alle sechs Jahre wird der Bundesabfallwirtschaftsplan neu erstellt, jener von 2017 ist nach erfolgter Öffentlichkeitsbeteiligung nun abgeschlossen. Während der zweite Teil Praxisempfehlungen für die Behörden enthält, beschreibt der erste die abfallwirtschaftliche Situation und Maßnahmen zur Abfallvermeidung (Kapitel 5 „Abfallvermeidungsprogramm“). Der VABÖ empfiehlt Ihnen insbesondere die Kapitel: „Abfallvermeidung in Betrieben und anderen Organisationen“ (5.5.2), „Abfallvermeidung in Haushalten“ (5.5.3), „Vermeidung von Lebensmittelabfällen“ (5.5.4) und „Re-Use“ (5.5.5).
Wörtlich heißt es im Bundesabfallwirtschaftsplan: „Mit Hilfe eines Abfallvermeidungsprogramms soll den Abfallvermeidungsmaßnahmen in Österreich ein umweltpolitischer Rahmen und eine gemeinsame Zielrichtung gegeben werden.“ Dabei soll folgendes eine Rolle spielen: längere Lebenszyklen von Produkten, gezielte Maßnahmen für einzelne Materialströme – etwa Lebensmittel, soziale und ökonomische Themen. Besonders interessant für die Umwelt- und Abfallberatung ist außerdem der vierte Punkt: „interdisziplinäre Kooperation zur Erreichung eines maximalen Synergieeffektes der Abfallvermeidung mit anderen wirtschaftlichen, sozialen und Umweltschutzzielen.“ Es werden ausdrücklich alle Stakeholder überall in Österreich dazu eingeladen, Abfallvermeidungspotentiale auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene zu identifizieren und zu verwirklichen.
Das Abfallvermeidungsprogramm 2017 gibt einen Überblick über die Maßnahmen aus dem letzten Bundesabfallwirtschaftsplan von 2011 und zeigt auf, welche bereits umgesetzt wurden und wie, welche angepasst werden und welche ausständig sind. Es werden zusätzlich neue Maßnahmen eingeführt. Die AutorInnen gehen zwar davon aus, dass nicht alle Maßnahmen des Programms bis zum nächsten Bundesabfallwirtschaftsplan 2023 umgesetzt sein werden, damit wir in Österreich den Zielen doch möglichst nahe kommen und unsere Spitzenreiterrolle in der EU behalten können, sind gerade die Umwelt- und AbfallberaterInnen gefordert, vor allem in den Bereichen Produktion und Konsum, die nur sehr eingeschränkt über Gesetze reguliert werden können.
Das Ziel im Handlungsfeld „Vermeidung von Lebensmittelabfällen“ (Kapitel 5.5.4) ist, dass die vermeidbaren Lebensmittelabfälle in den privaten Haushalten und im Handel bis 2030 auf die Hälfte reduziert werden, was auch ein UN-Nachhaltigkeisziel (Sustainable Development Goal, „SDG“, siehe VABÖ-Blatt 3/2017) ist. Um das zu erreichen, soll unter anderem das Bewusstsein für den ökologischen Fußabdruck der Lebensmittelproduktion gestärkt werden und das Wissen verbreitet werden, dass Lebensmittel auch nach dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatum noch genießbar sein können. Konkrete Umsetzungsmaßnahmen kennen wir bereits von der Initiative des Bundesministeriums „Lebensmittel sind kostbar!“
Im Handlungsfeld „Abfallvermeidung in Haushalten“ (Kapitel 5.5.3) wird ausdrücklich und auch implizit die Abfallberatung angesprochen, wörtlich heißt es:
- Verstärkte Information durch die Abfallberatung zur Etablierung eines nachhaltigen Einkaufs- und Nutzungsverhaltens
- Abfallberatungsschulungen im Verpackungsbereich durch die Verpackungskoordinierungsstelle;
- Forcierung des Themas Abfallvermeidung
- Weiterentwicklung und Umsetzung verstärkter Informations- und Motivationskampagnen unter Einbeziehung des Migrantenbereichs
- Überprüfung der Nutzung von Social-Media, auch im Hinblick auf zeitnahe Reaktionen bei Falschmeldungen
- Forcierung von Reparaturmöglichkeiten (z.B. Reparaturnetzwerke, Repair-Cafes) einschließlich entsprechender Informationstätigkeit
- Bewusstseinsbildung zum Thema Mehrweg-Getränkeverpackungen auf der Ebene der Konsumentinnen und Konsumenten, z.B. durch Fortführung der Initiative „Sag’s am Mehrweg“ oder durch eine Mehrweg-Initiative des Handels
- Bewusstseinsbildung zur Abfallvermeidung, insbesondere zu Einweg-Tragetaschen und Kaffeekapseln
- Bewusstseinskampagne, dass die Zustellung unadressierter Postsendungen durch Anbringen entsprechender Hinweise am Postkasten vermieden werden kann
- Bewusstseinsbildung betreffend die Berücksichtigung des Umweltzeichens bei Entscheidungen über Kauf bzw. Dienstleistungen
- Informationsaustausch im Rahmen von Stakeholder-Plattformen zur Abfallvermeidung
Im Handlungsfeld „Abfallvermeidung in Betrieben und anderen Organisationen“ (Kapitel 5.5.2) ist ein Abfallwirtschaftskonzept-Tool (AWK-Tool) für Schulen inkludiert, das vom BMLFUW entwickelt wurde. PädagogInnen sollen dafür geschult werden. Weiters sollen Green Events und der betriebliche Umweltschutz gefördert werden.
Im Handlungsfeld „Re-Use“ (Kapitel 5.5.5) sollen Re-Use-Netzwerke, Think-Tanks und das Bewusstsein der KonsumentInnen für Wiederverwendung gefördert werden. Mehr Infos gibt es bei RepaNet.
Mit dem Abfallvermeidungsprogramm kommt das Ministerium der EU-Abfallrahmenrichtlinie nach, die alle EU-Staaten verpflichtet, ein solches Programm zu veröffentlichen. Die EU hat sich nämlich zum Ziel gesetzt, das Wirtschaftswachstum im Sinne der Kreislaufwirtschaft von der Abfallerzeugung und dem Ressourcenverbrauch abzukoppeln. Dies ist mit mehr getrennter Sammlung und vermehrtem Recycling jedoch nicht möglich, dazu bedarf es unabdingbar ressourcenschonende Produktions-, Verkaufs- und Konsummuster und entsprechend intelligente (vor allem deutlich längere) Nutzung von Produkten. Zuständig für die Evaluierung des Bundesabfallwirtschaftsplans und somit für die Überprüfung der Umsetzung der Maßnahmen ist das Umweltbundesamt.
Weitere Informationen …
Bundesabfallwirtschaftsplan zum Download
Initiative „Lebensmittel sind kostbar!“
VABÖ-Blatt 1/2015: Lebensmittel
Vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus geförderter betrieblicher Umweltschutz