VABÖ-Blatt 4/2020:
Warum illegaler Export von Altautos mehrfach schädlich ist
Illegaler Export ist bei Altautos sehr häufig vor – Ziel sind oft afrikanische Länder. Warum die fachgerechte Behandlung von alten Autos im Inland allerhöchste Priorität hat, wird im neuen VABÖ-Blatt erklärt.
Die Rate ist erschreckend niedrig: Von nur etwa 20% der Altautos in Österreich wird die Verwertung dokumentiert. Der Verbleib von etwa 220.000 abgemeldeten Autos pro Jahr liegt im Dunkeln – EU-weit betrifft dies sogar 3,4 bis 4,7 Mio. Fahrzeuge jährlich. Die meisten gelangen vermutlich über illegale Zwischenhändler ins Ausland. Viele Transporte gehen in afrikanische Länder entlang der Elfenbeinküste, aber auch in die Schwarzmeer-Region oder ans Kaspische Meer.
Was hierzulande in die Kategorie Schrottauto fällt, wird in Afrika oft noch munter gehandelt. Doch nicht ohne Folgeerscheinungen: Diese Autos verursachen gefährlichen Abfall (Bremsflüssigkeit, Kältemittel, Autobatterien usw.) und entsprechen weder den Anforderungen der Verkehrssicherheit noch Emissionsstandards. Die Unfallstatistiken auf Grund technischer Mängel in den Empfangsländern spiegeln dies wider. Neue Regelungen in den Importländern sollen künftig die Standards für Importautos heben.
Gleichzeitig verliert Europa mit den illegalen Exporten wertvolle Sekundärrohstoffe. So ist Schrott ein wichtiger Rohstoff für die Stahlproduktion. Autobesitzer*innen ist zudem vielfach nicht bewusst, dass sie sich mit dem Verkauf ihrer Altautos an unbefugte Zwischenhändler, die zumeist ihre Visitenkarten an der Windschutzscheibe hinterlassen, strafbar machen. Wann man von Altfahrzeug spricht und wann von Gebrauchtfahrzeug (was auf EU-Ebene rechtlich nicht geregelt ist), wird im VABÖ-Blatt 4/2020 erklärt und es wird angeführt, wo man Altautos abgeben kann – bei Verwertern mit abfallrechtlicher Genehmigung, etwa den Österreichischen Shreddern und ÖCar.
Einführung finanzieller Anreize bei Rücknahme
Tiefere Einblicke in die rechtlichen Aspekte der Autoverwertung gibt Dr. Peter Hodecek, Prokurist der Scholz Austria GmbH im Interview. Er führt etwa ins Feld, dass die Einführung finanzieller Anreize bei der Rücknahme und Demontage von Altfahrzeugen – derzeitige Praxis in einzelnen Mitgliedstaaten wie den Niederlanden – zu einem erheblichen Rückgang illegaler Exporte aus der EU sorgen würde. Dies wäre durch die Automobilindustrie in Form der erweiterten Herstellerverantwortung zu finanzieren.
Was Bewusstseinsbildung betrifft, so wäre es wichtig, die Mitarbeiter*innen von Kfz-Werkstätten und anderen Betrieben/Organisationen wie ÖAMTC und ARBÖ, welche §57a-Begutachtungen durchführen, über die geltenden rechtlichen Bestimmungen zu informieren, damit diese einerseits selbst über entsprechende Kenntnisse verfügen und andererseits auch ihren Kund*innen eine qualifizierte Information geben können. Ganz wichtig ist es auch, die Bevölkerung darüber zu informieren, dass es keine gute Tat ist, das alte Auto an jemanden zu geben, der keine abfallrechtliche Genehmigung hat. Und etwa auch bei Gemeindesitzungen das Bewusstsein der Leute zu fördern, dass für Altautos in Afrika kein Platz ist. Die kommunalen Umwelt- und Abfallberater*innen können mit Bewusstseinsbildung hier einen wichtigen Beitrag leisten, damit Altautos verstärkt in Österreich verwertet und die Kollateralschäden von illegalen Exporten minimiert werden.
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