Stellungnahme des KBVÖ zur Tragetaschenverordnung:
Kompromisslos gegen Kunststoffsackerln
Ab 2018 sollen Tragetaschen aus Kunststoff nicht mehr gratis abgegeben werden, das sieht eine EU-Richtlinie von 2015 vor. Österreichs Ministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat einen Entwurf vorgelegt, laut dem Kunststoffsackerln ab dem 1. Jänner nicht mehr gratis zur Verfügung gestellt werden dürfen. Dem Kompost und Biogas Verband Österreich (KBVÖ) geht der Entwurf nicht weit genug, um Umweltschäden ernsthaft zu vermeiden.
Der KBVÖ begrüßt in einer Stellungnahme den Entwurf zur Tragetaschenverordnung des BMLFUW. Gleichzeitig fordern der Verbandsobmann Hubert Seiringer und der Leiter des Fachbereichs Kompost, Robert Tulnik, stellvertretend für den Verband, dass die Möglichkeit genutzt werden soll, nicht einfach nur die Anzahl der Kunststofftragetaschen zu reduzieren, sondern auch einzuschließen, dass alle Tragetaschen, die in Verkehr gebracht werden, der EN13432 (Nachweis Kompostierbarkeit) entsprechen müssen, das heißt, dass sie rückstandsfrei biologisch abbaubar sein sollen.
Sie fordern außerdem, dass die sogenannten Knotenbeutel nicht, wie jetzt vorgesehen, von der Verordnung ausgenommen werden, da diese sehr dünnen und leichten Tragetaschen enorme Probleme bei der getrennten Sammlung von biogenen Abfällen verursachen. Stattdessen fordern sie, dass diese biologisch abbaubar sein müssen. Konkret sollen alle sehr leichten Tragetaschen, das sind jene unter 0,015 mm, „ok compost home“ zertifiziert sein. Das würde zusätzlich die getrennte Sammlung von Biomüll für die Haushalte vereinfachen. Der VABÖ unterstützt die Forderungen des KBVÖ. Die Jahrzehnte lange Erfahrung aus der kommunalen Umwelt- und Abfallberatung bestätigt, dass es nicht möglich ist, mit Hilfe aktiver Öffentlichkeitsarbeit die fossilen Kunststoffsackerln von der Bioabfallsammlung fern zu halten, selbst wenn geeignete Alternativen beworben und zur Verfügung gestellt werden. Auch vermitteln Inverkehrssetzer von Tragetaschen durch irreführende und verwirrende Kommunikation den Eindruck, dass bestimmte Kunststofftragetaschen über den Bioabfall entsorgt werden könnten, obwohl sie die dafür nötigen Qualitätskriterien nicht erfüllen. Auch solche irreführenden Kommunikationsinhalte, insbesondere durch Beschriftungen von Kunststofftragetaschen, sollten im Rahmen der neuen Tragetaschenverordnung verboten werden.
Zur Stellungnahme des Kompost und Biogas Verbands Österreich zum Entwurf der Tragetaschenverordnung geht es hier …
Zum Entwurf für die EN13432-Pflicht vom Bündnis für ein plastik(sackerl)freies Österreich geht es hier …
Infos zur EU-Richtlinie und der österreichischen Tragetaschenverordnung gibt es hier …
Zum Nachweis Kompostierbarkeit (EN 13432) geht es hier …