Der Weg zu weniger Plastiksackerln:
Pfiatdisackerl

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat gemeinsam mit namhaften Handelsunternehmen, Greenpeace und Global 2000 eine freiwillige Vereinbarung zur Reduzierung der Kunststofftragetaschen geschlossen. Die Vereinbarung basiert auf einer Änderung der Verpackungsrichtlinie der EU, wonach die Mitgliedsländer bis 2019 die Anzahl der Kunststofftragetaschen auf jährlich maximal 90 Sackerl pro Person zu reduzieren haben. (Quelle: BMLFUW)

Die freiwillige Vereinbarung des BMLFUW geht über das Ziel der EU-Richtlinie hinaus. Entsprechend dem politischen Ziel von Umweltminister Rupprechter sieht die Vereinbarung eine ambitioniertere Vorgabe vor, nämlich jährlich maximal 25 Plastiksackerl pro Person und eine Reduktion von Einwegtragetaschen auch aus anderen Materialien, z.B. Papier. Gemäß der freiwilligen Vereinbarung haben sich zahlreiche Handelsunternehmen, darunter REWE, Spar, Hofer und Lidl dazu verpflichtet, Einwegtragetaschen aller Materialien nur mehr kostenpflichtig abzugeben. Ausgenommen davon sind die sogenannten Knotenbeutel in den Frischebereichen wie Gemüse- und Obstabteilungen. Um auch in diesem Bereich eine Verringerung zu erreichen, liegen diese nicht mehr im Kassabereich zur freien Entnahme auf.

Zusätzlich soll die Kundeninformation verbessert und der Einsatz von Mehrwegtragetaschen forciert und Umweltprojekte gefördert werden. Um die Fortschritte beurteilen zu können, wird das BMLFUW jährlich einen Bericht, basierend auf den Daten der unterzeichnenden Unternehmen, veröffentlichen. Der erste Bericht wird im Frühjahr 2017 präsentiert werden.

In Österreich fallen jährlich zwischen 5.000 bis 7.000 Tonnen Kunststofftragetaschen an, das entspricht etwa 0,01% aller Abfälle oder etwa 0,8 kg pro Einwohner und Jahr. Damit liegt Österreich vergleichsweise bei der Vermeidung bzw. Reduktion schon jetzt im europäischen Spitzenfeld. Die in Österreich als Abfall anfallenden Tragetaschen werden grundsätzlich getrennt gesammelt oder gemeinsam mit dem Restmüll entsorgt. Anschließend werden die Tragetaschen umweltgerecht verwertet: Entweder stofflich, z.B. als neues Kunststoff- oder Papierprodukt, oder thermisch als Strom bzw. Wärme.

Ein generelles Verbot der Kunststofftragetaschen ist laut Umweltministerium nicht zweckmäßig. Plastiksackerl sind aus Hygienegründen, z.B. für Fleisch oder Fisch, sinnvoll. Auch aufgrund der hohen Bereitschaft der Bevölkerung zur Sammlung und ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen und der gut funktionierenden Abfallwirtschaft ist ein absolutes Verbot nicht notwendig.

Bio-Tragetaschen haben zwar den Vorteil, dass sie zum Teil aus nachwachsenden Rohstoffen erzeugt werden, allerdings enthalten sie derzeit einen Erdölanteil von bis zu 50% und müssen – um die gleiche Reißfähigkeit wie konventionelle Plastiksackerl zu erreichen – dickwandiger erzeugt werden und verbrauchen somit mehr Ressourcen. Bio-Sackerl sind nur sehr schwer kompostierbar und werden in den derzeit gängigen Bioabfall-Verwertungstechnologien, insbesondere Kompostierungsanlagen, teuer als Störstoff ausgeschieden. Sie enthalten auch keinerlei Nährstoffe für Pflanzen und bieten daher keinen Nutzen im Kompost.

Eine wirksame und leicht umzusetzende Maßnahme zur Vermeidung von Einwegtragetaschen ist die Verwendung eines Einkaufkorbes oder einer Einkauftasche, z.B. einer Stofftasche. Jede Konsumentin und jeder Konsument kann durch Verzicht auf oder durch einen sparsamen Umgang mit Plastiksackerln einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung leisten. Auch eine möglichst häufige Wiederverwendung und letztlich eine ordnungsgemäße Entsorgung von Einwegtragetaschen tragen zur Ressourcenschonung bei. Gebrauchte Kunststofftragetaschen sind jedenfalls einer geordneten Sammlung zu übergeben (je nach Region Verpackungssammlung, Restmüll)

Der wichtigste Tipp: Nie ohne Einkauftasche außer Haus gehen, denn ein Sackerl (Stoffsackerl oder gebrauchtes Plastiksackerl) passt in jede Handtasche!

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