Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz:
Salzburg führt Mehrwegpflicht bei Veranstaltungen ein
Der Salzburger Landtag hat am 20. Dezember die Novelle zum Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz beschlossen. Ein wichtiger Bestandteil ist die Verankerung der neuen Abfallhierarchie. Dazu gehören u.a. die Verpflichtungen zur Abfallvermeidung bei Veranstaltungen insbesondere durch Mehrweglösungen, die für Getränke mit 1.1.2019 in Kraft treten, für Speisen mit 1.1.2020.
Im vergangenen August begann die Begutachtung und Überarbeitung, nun wurde die Novellierung des Salzburger Abfallgesetzes beschlossen: Bei Veranstaltungen ab 600 Personen müssen ab Inkrafttreten die Getränke zu zumindest 80 % in Mehrweggebinden bezogen werden, soweit sie im Raum Salzburg erhältlich sind, und ebenfalls zu mindestens 80 % in Mehrwegbehältern ausgegeben werden. Dasselbe gilt für Speisen. Alternativ zu Mehrwegbehälter und –besteck können solche aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden. Begründete Abweichungen können für Großveranstaltungen und Wintersportveranstaltungen von der Veranstaltungsbehörde gewährt werden. Ab einer Veranstaltungsgröße von 2.000 Personen muss ein abfallwirtschaftliches Veranstaltungskonzept vorgelegt werden. Für die Umsetzung der Mehrwegverpflichtung bietet das Land Salzburg den Veranstalterinnen und Veranstaltern seine Unterstützung an.
Weitere Änderungen betreffen die Sammlung und Vorbereitung für Re-Use. Das Land und die Gemeinden sind nun dazu verpflichtet, die Vermeidung von Abfällen, Re-Use und die Vorbereitung für Re-Use von Produkten, die getrennte Sammlung und die Verwertung von Abfällen zu fördern. Um das zu erreichen, soll die Bevölkerung informiert werden und Land und Gemeinden selbst Vorbildwirkung zeigen, z.B. im Beschaffungswesen. Die Gemeinden sollen Abgabemöglichkeiten für Re-Use-fähige Gegenstände zur Verfügung stellen.
Weitere Informationen …
Ankündigung der Novellierung im August auf salzburg24.at: Land Salzburg führt bei Veranstaltungen Mehrweggebot ein
… und auf der Seite der Salzburger Grünen: Mehrweggebot bei Veranstaltungen und klarer Rahmen für Altstoffsammlung