Sind die Kassazettel giftig?
Belegerteilungspflicht und die damit verbundenen Problemstoffe
Mit der Registrierkassenpflicht seit 1.1.2016 gibt es auch die sogenannte Belegerteilungspflicht, welche besagt, dass KundInnen den Kassazettel nach dem Einkauf mitnehmen müssen. Das problematische daran ist, dass für die Bedruckung der Belege Chemikalien anstatt Tinte eingesetzt werden. Diese Thermopapiere können für Personen, welche sehr oft mit ihnen in Berührung kommen, gesundheitliche Risiken haben. (Quelle: ORF)
Der in vielen Thermopapieren enthaltene Stoff Bisphenol A (BPA) ist nicht fest gebunden, was bedeutet, dass er sich leicht vom Papier löst. Problematisch ist der Stoff deshalb, weil der Verdacht besteht, dass durch ihn das Hormonsystem und die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigt werden, sowie die Gehirnentwicklung von Ungeborenen und Kindern geschädigt wird. Alternativen dazu gibt es bereits – Busphenol S (BPS) ist eine davon, welche allerdings als nicht sehr viel harmloser beschrieben wird. Komplett phosphatfreie Papiere sind auch erhältlich – allerdings teurer als die giftigen Varianten. Für KundInnen gelten Kassazettel allerdings als gefahrlos. Nur wer täglich sehr oft mit den Belegen in Berührung kommt (z.B. KassiererInnen), ist den Risiken ausgesetzt.
Für die Entsorgung wird empfohlen, alle Kassazettel in den Restmüll zu werfen, da es für KonsumentInnen nicht gleich ersichtlich ist, ob sich giftige Stoffe darin befinden. Sollten diese ins Altpapier gelangen, könnte dies bei der Produktion von Lebensmittelverpackungen aus Altpapier (z.B. Kartonverpackungen) zum Problem werden.
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