Sind die Kassazettel giftig?
Belegerteilungspflicht und die damit verbundenen Problemstoffe
Mit der Registrierkassenpflicht seit 1.1.2016 gibt es auch die sogenannte Belegerteilungspflicht, welche besagt, dass KundInnen den Kassazettel nach dem Einkauf mitnehmen müssen. Das problematische daran ist, dass für die Bedruckung der Belege Chemikalien anstatt Tinte eingesetzt werden. Diese Thermopapiere können für Personen, welche sehr oft mit ihnen in Berührung kommen, gesundheitliche Risiken haben. (Quelle: ORF)