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Großer Erfolg in Textilbereich:
In Frankreich darf ab 2019 unverkaufte Kleidung nicht mehr vernichtet werden

Es war eine der zentralen Forderungen der gemeinnützigen, französischen Organisation Emmaüs: die Prinzipien gegen die Lebensmittelverschwendung auch auf Textilien auszuweiten. Markenfirmen dürfen unverkaufte Kleider nicht mehr wegwerfen oder vernichten, sondern müssen sie an Organisationen abgeben, so steht es im Kreislaufwirtschaftspapier der französischen Regierung. (Quelle: Novethic.fr)

Schon seit Februar 2016 sind die französischen Lebensmittelhändler ab einer Verkaufsfläche von 400 m2 verpflichtet, mit karitativen Einrichtungen zusammenzuarbeiten, um unverkaufte Lebensmittel an sie abzugeben. Für die Textilregelung gibt es noch keinen präzisen Wortlaut, nur eine Richtungsentscheidung, aber die Richtung stimmt für Emmaüs.

Genaue Zahlen dazu, wie viele Tonnen an unverkauften Kleidungsstücken jedes Jahr in Frankreich von den Markenhäusern wie H&M vernichtet werden, gibt es nicht. Aber die Skandale haben sich in den letzten Jahren gehäuft. Von Seiten von Emmaüs heißt es, das neue Gesetz wird den großen Marken Gelegenheit geben, nach außen zu zeigen, dass sie ihre soziale Verantwortung wahrnehmen.

Ab 2025 müssen in der EU übrigens Textilien getrennt gesammelt werden (VABÖ hat berichtet). Aktuell werden in Österreich übrigens geschätzte 71.000 Tonnen an Kleidung über den Restmüll entsorgt.

 

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