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Verschmutzte Meere und Küsten:
EU-Kommission sagt Einwegplastik den Kampf an

Kunststoffe machen weltweit 85 % der Meeresabfälle aus. 70 % aller Abfälle im Meer entfallen auf eine Gruppe von zehn Einwegkunststoffprodukten und verloren gegangene oder zurückgelassene Fischfanggeräte. Um die ständig wachsende Plastikabfallmenge in den Weltmeeren und die noch wenig bekannten Risiken etwa für die menschliche Gesundheit einzudämmen, schlägt die Europäische Kommission Beschränkungen für diese Produkte vor.

Beim Lösen des Plastikproblems in den Meeren würden sich neue Chancen für Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen ergeben, so die EU-Kommission in einer offiziellen Aussendung. Einwegkunststoffprodukte, für die brauchbare Alternativen zur Verfügung stehen, sollen ganz verschwinden, bei allen anderen sollen die Mitgliedsstaaten mit Hilfe von geeigneten Maßnahmen den Verbrauch reduzieren, indem sie Vorgaben für Produktdesigns und eine geeignete Kennzeichnung machen und die Hersteller bei der Abfallbewirtschaftung und Litteringbekämpfung in die Pflicht nehmen.

Konkret sehen die neuen Vorschriften Folgendes vor:

  • Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff müssen vollständig aus umweltfreundlicheren Materialien hergestellt werden. Einweggetränkebehälter, die Kunststoff enthalten, werden zugelassen, wenn ihre Deckel und Verschlüsse an ihnen befestigt sind.
  • Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen setzen, sodass weniger Lebensmittelverpackungen und Getränkebecher aus Kunststoff verwendet werden, z.B. indem sie verhindern, das Einwegkunststoffprodukte gratis abgegeben werden.
  • Die Hersteller werden zur Deckung der Kosten für die Abfallbewirtschaftung und die Säuberung der Umwelt sowie für Sensibilisierungsmaßnahmen verpflichtet. Dies gilt für die folgenden Kunststoffprodukte: Behälter, Sackerln und Folienverpackungen für Lebensmittel, Getränkeflaschen und -becher, Tabakerzeugnisse mit Filtern (z. B. Zigarettenstummel), Feuchttücher, Luftballons und leichte Kunststofftragetaschen. Die Industrie soll auch Anreize erhalten, für diese Produkte weniger umweltschädliche Alternativen zu entwickeln.
  • Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, bei Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff bis zum Jahr 2025 eine Sammelquote von 90 % zu erreichen, zum Beispiel durch Pfandsysteme.
  • Auf bestimmten Produkten, etwa Hygieneeinlagen, Feuchttücher und Luftballons, muss klar erkennbar angegeben werden, dass sie Kunststoff enthalten, wie sie zu entsorgen sind und welche negativen Umweltauswirkungen sie haben.
  • Die Mitgliedstaaten werden dazu verpflichtet, Sensibilisierungsmaßnahmen für die negativen Auswirkungen einer unsachgemäßen Entsorgung von Einwegkunststoffprodukten und Fischfanggeräten sowie für die verfügbaren Wiederverwendungssysteme und Abfallbewirtschaftungsmöglichkeiten für alle diese Produkte zu setzen.

Fischfanggeräte machen 27 % der gesamten Strandabfälle aus. Hier sollen die Hersteller die Kosten für das Einsammeln, die Abfallbehandlung und die Sensibilisierung tragen.

Die österreichische Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 begrüßt die Maßnahmen, bemängelt aber gleichzeitig, dass konkrete Reduktionsziele fehlen. Alleine in Österreich werden jährlich 1,3 Milliarden Strohhalme weggeworfen, EU-weit sind es 36,5 Milliarden. Dazu kommen bis zu 55 Millionen Take-Away-Verpackungen in Österreich und 2,5 Milliarden in der ganzen EU.

Die Kommission hat die Vorschläge dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt mit der Aufforderung, noch vor der Europawahl im Mai 2019 greifbare Ergebnisse zu präsentieren. Im Mai 2018 wurde außerdem das EU-Abfallwirtschaftspaket offiziell beschlossen.

Weitere Infos …

Pressemitteilung der Europäischen Kommission

ORF: Einwegplastik soll verboten werden

Pressemitteilung von GLOBAL 2000

VABÖ-News(letter) 3/2018: Oxo-abbaubare Kunststoffe potentiell gefährlich