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Meilenstein für die Kreislaufwirtschaft:
EU-Abfallwirtschaftspaket ist beschlossen

Höhere Re-Use- und Recyclingquoten, weniger Einwegverpackungen und weniger Lebensmittelabfälle gehören zu den Neuerungen im europäischen Abfallrecht, die Mitte Mai als Teil des Kreislaufwirtschaftspakets der EU fixiert wurden.

Die wesentlichen Änderungen im Abfallwirtschaftspaket, darunter die Abfallrahmenrichtlinie, wurden nach zweieinhalb Jahren Hin und Her zwischen den EU-Institutionen am 22. Mai beschlossen und am 14. Juni im Amtsblatt der EU veröffentlicht. 20 Tage nach der Veröffentlichung treten die Änderungen in Kraft. Darauf folgt eine zweijährige Übergangsfrist, in der die Mitgliedsländer die Maßnahmen in nationales Recht umsetzen müssen, spätestens also bis 4. Juli 2020. (Was das für Österreich und die Abfallberatung konkret bedeutet, hat Mag.a Christine Hochholdinger auf der VABÖ-Tagung im Mai bereits präsentiert. Siehe dazu auch Artikel „VABÖ Tagung 2018: Was bedeutet die Kreislaufwirtschaft in der Abfallberatung?“)

Mit den klaren Bekenntnissen zu einer zirkulären Wirtschaft ist das Abfallwirtschaftspaket ein Bestandteil des Kreislaufwirtschaftspakets der EU-Kommission, das erstmals im Dezember 2015 vorgelegt wurde. In der derzeitigen Fassung ist die Rolle der Wiederverwendung gestärkt worden. So müssen die Re-Use-Mengen, die bisher schon in die Zielquote einfließen durften, nunmehr von jedem Land zwingend separat dokumentiert werden. Separate Re-Use-Zielquoten gibt es aber nach wie vor nicht, allerdings können Mitgliedstaaten diese eigenständig beschließen, wie es u.a. Spanien und Flandern bereits getan haben.

Konkret wurden folgende Richtlinien geändert: jene zu (Alt-)Batterien und (Alt-)Akkus, zu Elektro- und Elektronikaltgeräten, zu Abfalldeponien, zu Abfällen und zu Verpackungen und Verpackungsabfällen. Inhaltlich gehören dazu zum Beispiel die erweiterte Herstellerverantwortung, Maßnahmen für weniger Lebensmittelverschwendung, der Schutz der Umwelt und Gesundheit durch Vermeidung von Littering und geeignete Infrastrukturen für die Abfallwirtschaft. Einwegverpackungen sollen zunehmend vermieden oder durch Mehrwegverpackungen ersetzt werden. Ab 2025 müssen außerdem Textilien und Bioabfälle verpflichtend getrennt gesammelt werden, 55 % der Siedlungsabfälle sollen für Re-Use vorbereitet oder recycelt werden. Bis 2030 sollen es 60 % sein und 65 % bis 2035. Auch die Berechnungsmethoden werden vereinheitlicht. (Hier gibt es einen VABÖ-Artikel zum Problem von internationalen Vergleichen.) Für Länder, die im Re-Use und Recycling noch einen sehr hohen Aufholbedarf haben, ist eine Fristverlängerung vorgesehen.

Weitere Informationen …

Amtsblatt der EU vom 14. Juni

Kommentar von RREUSE

VABÖ-News(letter): Internationaler Vergleich – Offizielle Recyclingquoten entsprechen häufig nicht der Realität